Der Mieter trägt die alleinige Verantwortung für alle physischen und materiellen Schäden, die Dritten als direkte oder indirekte Folge seines Aufenthalts in der Wohnung entstehen, wobei der Vermieter von jeglicher Haftung befreit ist, einschließlich der Schäden, die sich aus den Installationen für Dienstleistungen oder Lieferungen ergeben.
Der Mieter muss jedoch alle Reparaturen durchführen, die für die Instandhaltung und das ordnungsgemäße Funktionieren der Geräte und/oder des Mobiliars der Immobilie erforderlich sind, wenn der Schaden vom Mieter oder seinen Bewohnern entweder durch fahrlässigen Gebrauch oder durch Abnutzung infolge des üblichen und sorgfältigen Gebrauchs dieser Elemente verursacht wurde
. Folglich erklärt der Mieter, sich des Zustands der Elektrogeräte und/oder des Mobiliars zum Zeitpunkt der Übergabe der Wohnung bewusst zu sein.
Und denken Sie daran, dass der Vermieter verpflichtet ist, die notwendigen Reparaturen an der Immobilie vorzunehmen, um die Immobilie in einem bewohnbaren Zustand für die vereinbarte Nutzung zu erhalten, mit Ausnahme derjenigen, die auf Fahrlässigkeit oder Verschulden oder auf Abnutzung durch die gewöhnliche Nutzung der Immobilie durch den Mieter oder seine Bewohner zurückzuführen sind, einschließlich derjenigen an den Elektrogeräten und anderen Installationen der Immobilie.