Sobald Sie Ihre Ferienwohnung in Betrieb nehmen, müssen Sie dafür Steuern zahlen. Dies geschieht auf die gleiche Weise wie bei einer städtischen Vermietung, d. h. Sie müssen die aus dem Betrieb erzielten Einkünfte als Einkommen in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben. Auf diese Weise müssen Sie sich nicht als Selbständiger registrieren lassen und auch keine Mehrwertsteuer oder zusätzliche Steuern zahlen.
Wir hoffen, dass diese Reihe von Tipps für Sie nützlich war und dass Sie Ihre Immobilie problemlos anmelden können. Und denken Sie daran: Wenn Sie danach keine Zeit mehr haben, sie richtig zu verwalten, wenden Sie sich an uns! AYRE Estates bietet Ihnen einen kompletten Verwaltungsservice für Ferienhäuser.