Bei Pachtverträgen erfolgt die Überprüfung des VPI auf der Grundlage des Kalenderjahres, wobei die seit Januar des laufenden Jahres oder gegebenenfalls seit dem Monat des Vertragsabschlusses aufgelaufenen Rückstände in der Rechnung ausgewiesen werden, die im Monat nach der Veröffentlichung des VPI durch das Nationale Institut für Statistik ausgestellt wird.
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