Der Mieter trägt die alleinige Verantwortung für alle physischen und materiellen Schäden, die Dritten als direkte oder indirekte Folge seines Aufenthalts in der Immobilie entstehen, wobei der Vermieter von jeglicher Haftung befreit wird, auch für Schäden, die durch Installationen für Dienstleistungen oder Lieferungen entstehen....
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