Die kommunale Wertzuwachssteuer (Impuesto Municipal sobre Plusvalías) ist eine lokale Steuer, die spanische Gemeinden von Hausbesitzern erheben, die ihre Immobilie zu einem höheren Preis verkaufen, als sie beim Kauf bezahlt haben. Die Steuer wird auf den Wertzuwachs des Grundstücks zwischen dem Kauf und dem Verkauf berechnet.
Diese vom Verkäufer zu zahlende Steuer wird auf der Grundlage des Wertzuwachses berechnet, den die Immobilie während der Zeit, in der sie im Besitz war, erfahren hat. Die Höhe der Plusvalia Municipal kann von Gemeinde zu Gemeinde variieren, weshalb es ratsam ist, sich vor dem Verkauf bei der Gemeindeverwaltung nach dem genauen Betrag zu erkundigen, um so eine der Ausgaben, die der Verkäufer zu tragen hat, berücksichtigen zu können. Diese Steuer wird auf die Immobilie erhoben, wenn sie übertragen wird, und zwar nicht nur im Falle eines Verkaufs, sondern auch im Falle einer Schenkung, einer Erbschaft oder jeder anderen Form.
Diese Steuer ist in Artikel 108 der Ley Reguladora de las Haciendas Locales geregelt und gilt für die Übertragung von Immobilien wie Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen, nicht jedoch für land-, vieh- und forstwirtschaftliches Vermögen.
Die kommunale Kapitalertragssteuer in Málaga kann über die Website des Rathauses von Málaga berechnet werden (Sie können online prüfen, welche Methode für den Verkäufer der Immobilie am günstigsten ist) und kann sogar online über die Website bezahlt werden.
Im Jahr 2023 wird die kommunale Kapitalertragssteuer um 4 % erhöht. Diese Maßnahme betrifft alle Immobilieneigentümer, die eine zusätzliche Steuer zahlen müssen, wenn sie ihre Immobilie verkaufen. Schätzungen zufolge wird diese Maßnahme den spanischen Gemeinden zusätzliche Einnahmen in Höhe von rund 2 Mrd. EUR bescheren.
Darüber hinaus werden für 2023 weitere steuerliche Entwicklungen im Zusammenhang mit Hausverkäufen erwartet. So hat die Regierung angekündigt, die derzeitigen Steuerermäßigungen für die Grunderwerbsteuer (ITP) und die Stempelsteuer (AJD) abzuschaffen. Außerdem sollen neue Mechanismen zur Verhinderung von Steuerhinterziehung eingeführt und die Fristen für die Abgabe von Steuererklärungen flexibler gestaltet werden.