Um die Nettorendite des Immobilienkapitals zu ermitteln, erlaubt Artikel 23.1.b) des Gesetzes 35/2006 über die Einkommenssteuer unter anderem die Reduzierung der Beträge, die für die Abschreibung der Immobilie und der gemeinsam übertragenen Vermögenswerte vorgesehen sind, sofern sie eine reale Abschreibung darstellen. In diesem Artikel werden wir die...
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