Es spielt keine Rolle, ob Sie mit Ihrem Partner verheiratet sind oder nicht, da Sie in beiden Fällen eine gemeinsame Immobilie erwerben und Sie nicht mehr oder weniger Vorteile haben, wenn Sie verheiratet sind oder nicht, da dieser Erwerb den gleichen Vorschriften unterliegt. Aus zivilrechtlicher und sogar steuerlicher Sicht gibt es keine...
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