Das Gesetz über städtische Mietverträge (Ley de Arrendamientos Urbanos) regelt befristete und reguläre Mietverträge. Für die Anmietung von regulärem Wohnraum ist eine Mindestdauer von 5 Jahren für natürliche Vermieter und 7 Jahren für juristische Vermieter festgelegt.
Lesen Sie weiter