Die Dauer des Pachtvertrags wird von den Parteien frei vereinbart. Beträgt die Dauer weniger als fünf Jahre bzw. weniger als sieben Jahre, wenn der Vermieter eine juristische Person ist, so verlängert sich der Vertrag nach Ablauf in jährlichen Raten, bis die Mindestdauer von fünf Jahren bzw. sieben Jahren, wenn der Vermieter eine juristische Person ist, erreicht ist, es sei denn, der Mieter kündigt dem Vermieter mit einer Frist von mindestens 30 Tagen.