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Die Anmietung einer Immobilie kann eine komplizierte und kostspielige Aufgabe sein. Einer der Aspekte, der oft zu Zweifeln und Verwirrung führt, sind die Maklergebühren: Wer soll sie zahlen? Wie werden die Kosten ermittelt? Dies sind häufige Fragen, die sich sowohl bei der Langzeit- als auch bei der Saisonvermietung stellen. In diesem Artikel gehen wir auf die Einzelheiten der Gebühren in beiden Fällen ein und geben Ratschläge, wie man Missverständnisse bei der Zahlung der Gebühren vermeiden kann.
Die Frage, wer die Gebühren für die Anmietung eines Dauerwohnsitzes zu zahlen hat, ist einer der häufigsten Zweifel unter Mietern. Nach spanischem Recht (Gesetz 12/2023 vom 24. Mai über das Recht auf Wohnen) müssen diese Gebühren vom Eigentümer der Immobilie an das Immobilienbüro gezahlt werden, da der tatsächliche Kunde des Immobilienbüros als Eigentümer gilt.
Obwohl bei Mietverträgen für Dauerwohnungen (unter Berücksichtigung der Tatsache, dass Dauerwohnungen der Ort sind, an dem die überwiegende Mehrheit der Menschen lebt und ihr persönliches und familiäres Leben ausübt), bei den folgenden Vertragsarten und Immobilienarten diese Gebühren von Immobilienmakler, Vermieter und Mieter frei vereinbart werden können, sind diese Vertragsarten und Immobilien:
- Vermietung von Wohnungen, die nicht unter das Gesetz über die städtische Vermietung fallen.
- Saisonale Vermietungen von Wohnungen.
- Vermietungen zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, z. B. als Büro oder Home Office.
- Vorübergehende Überlassung von Wohnungen. "Diese Kosten können auch bei der vorübergehenden Überlassung von Wohnungen auf die Mieter abgewälzt werden, und zwar durch die rechtlichen Konzepte des vorübergehenden Nießbrauchs und des Rechts auf Oberflächlichkeit", erklärt der Experte.
- Vermietungen von Mietwohnungen. Es handelt sich um Wohnungen mit einer Fläche von mehr als 300 Quadratmetern. Auch solche, "deren Miete das 5,5-fache des interprofessionellen Mindestlohns übersteigt".
- Mieten, deren Zahlung durch den Mieter "auf eine zeitlich aufeinanderfolgende Gegenleistung für das Angebot einer Reihe zusätzlicher Dienstleistungen durch die Immobiliengesellschaften zurückzuführen ist, um während der Dauer des Mietverhältnisses dessen vollständige Verwaltung zu gewährleisten und von den angebotenen Dienstleistungen zu profitieren", stellt sie klar.
Um Missverständnisse bei der Zahlung von Mietgebühren zu vermeiden, ist es ratsam, einige Tipps zu beachten. Zunächst einmal ist es wichtig, dass sich die Mieter vor der Unterzeichnung des Mietvertrags über die Gebühren des Immobilienbüros informieren. So lassen sich unangenehme Überraschungen vermeiden und die Bedingungen sind klar. Außerdem ist es wichtig, dass etwaige zusätzliche Gebühren angegeben werden, um spätere Unklarheiten zu vermeiden. Den Mietern wird empfohlen, vor der Zahlung eine detaillierte Aufschlüsselung der Maklergebühren zu verlangen.