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🏷️ Kommunale Wertzuwachssteuer in Málaga: Was ist das, wie wird sie berechnet und wer zahlt sie?

Die kommunale WertzuwachssteuerImpuesto sobre el Incremento de Valor de los Terrenos de Naturaleza Urbana (IIVTNU)– ist eine lokale Steuer, die auf den Wertzuwachs von städtischen Grundstücken zwischen dem Zeitpunkt des Erwerbs und dem Zeitpunkt der Übertragung (sei es durch Verkauf, Schenkung oder Erbschaft) erhoben wird. Es handelt sich um eine kommunale Steuer, die von der Stadtverwaltung Málaga verwaltet wird und für alle Eigentümer von städtischen Grundstücken in der Stadt gilt.


📌 Wer muss in Málaga die kommunale Wertzuwachssteuer zahlen?


🧮 Wie wird die kommunale Wertzuwachssteuer in Málaga berechnet?

Die allgemeine Formel lautet:

  1. Katasterwert des Grundstücks: Es wird der Wert des städtischen Grundstücks zugrunde gelegt, der der Immobilie zugewiesen wurde (er ist auf dem Grundsteuerbescheid angegeben).
  2. Erhöhungssatz: Ein Prozentsatz, der von den Jahren abhängt, die zwischen dem Erwerb und der Veräußerung der Immobilie vergangen sind.
  3. Kommunaler Steuersatz: Dieser Prozentsatz wird von der Stadtverwaltung festgelegt (und darf den gesetzlichen Höchstsatz nicht überschreiten).

Vereinfachtes Beispiel:
Wenn der Katasterwert des Grundstücks 90.000 € beträgt, werden die Koeffizienten für die Jahre des Besitzes angewendet und dann mit dem von der Stadtverwaltung festgelegten Steuersatz multipliziert, um den endgültigen Betrag zu erhalten.

📌 Diese Methode wird als objektive Methode (basierend auf einer Berechnung) bezeichnet, deren Vorgehensweise wir im Folgenden näher erläutern:

METHODE 1: Zielsystem

Formel:

Katasterwert des Grundstücks × Koeffizient entsprechend der Besitzdauer

📌 Fachliche Empfehlung: Überprüfen Sie den aktuellen Katasterwert (überprüfen Sie mögliche kollektive Bewertungsverfahren).


METHODE 2: Reales System

Formel:

(Übertragungswert – Anschaffungswert) × Grundstücksanteil

Wo:

Grundstücksanteil =
Katasterwert des Grundstücks / Gesamtkatasterwert

Diese Methode ist obligatorisch, wenn der tatsächliche Anstieg geringer ist als das Ergebnis der objektiven Methode, sofern der Steuerzahler dies beantragt.

⚠️ Wenn der tatsächliche Anstieg nicht vorhanden oder negativ ist → keine Unterwerfung.


📅 Fristen und formelle Verpflichtungen


🔄 Aktuelle Änderungen und Vergünstigungen für 2026

Die Stadtverwaltung von Málaga gewährt weiterhin verschiedene Vergünstigungen und Ermäßigungen auf die kommunale Wertzuwachssteuer, insbesondere bei Erbschaften:

Derzeit werden die wichtigsten lokalen Steuern, einschließlich der Wertzuwachssteuer, durch kommunale Verordnungen eingefroren, ohne dass eine Anpassung an den Verbraucherpreisindex erfolgt.

Es ist auch wichtig zu wissen, dass es auf nationaler Ebene Rechtsprechung und Vorschriften gibt, die es ermöglichen, keine Wertzuwachssteuer zu zahlen, wenn zwischen dem Kauf und dem Verkauf einer Immobilie kein tatsächlicher Wertzuwachs des Grundstücks vorliegt, sofern der entsprechende Nachweis erbracht wird.


📊 Steuertipps für Immobilienbesitzer in Málaga

Wenn Sie eine Immobilie in Málaga verkaufen, vererben oder verschenken möchten, sollten Sie Folgendes beachten:

Empfohlene Steuerstrategie vor dem Verkauf in Málaga

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